Hallo liebe Studenten,
zu Beginn des Sommersemesters hat die Fachschaft in Kooperation mit dem DGB Region-Südbaden und der IG Metall Freiburg eine allgemeine Studierendenumfrage 2011 durchgeführt. Dabei hat uns interessiert, wie ihr wohnt, wie ihr lernt.
Wir haben die Ergebnisse dieser Umfrage auch schon verarbeitet und in eine Broschüre gepackt, vorgestellt und verteilt. Solltet ihr trotzdem noch keine Gelegenheit gehabt haben, einen Blick dort reinzuwerfen, könnt ihr hier am Ende der Seite die Broschüre downloaden.
Während der Umfrage haben sich vorallem die Problempunkte Mensa, BSB-Anbindung und fehlender Lernraum herausgestellt. Wenn ihr daran etwas ändern wollt, dann antwortet mir doch einfach, damit wir in einem Engagiertenkreis diese Probleme angehen können. Um sie zu lösen brauchen wir die Kreativität und den Rückhalt von euch.
Und nun einen schönen weiteren Tag,
wünscht Martin von der Fachschaft
Immer wieder bekommt die Fachschaft Emails von aufgebrachten Studenten, welche sich darüber beschweren, dass ein Prüfer mal wieder keine Klausureinsicht abgehalten hat und so dem Prüfling die Chance genommen wurde, zu überprüfen, ob er nicht doch irgendwie in der Prüfung vom Prüfer beschummelt wurde. Dieser Beitrag soll ein bisschen helfen, die Klausureinsicht besser zu verstehen.
In Deutschland existiert eine freiheitliche Rechtsordnung, deshalb gilt der Grundsatz, dass man prinzipiell das Recht hat, in alle verwaltungsrechtlichen Vorgänge, welche die eigene Person betreffen, Einsicht in die zugehörigen Akten zu erhalten. Eine Prüfung an der Uni ist ein solcher verwaltungsrechtlicher Vorgang, d.h. man hat auch prinzipiell das Recht auf Akteneinsicht.
Warum soll ich mir den Aufwand machen, mir noch mal die Prüfung anzusehen, schließlich bin ich doch froh, die Prüfung hinter mir zu haben? Akteneinsicht in die Prüfungsunterlagen ist deswegen wichtig, weil du nur so feststellen kannst, ob du in irgendeiner Art und Weise ungerecht, behandelt wurdest. Oft kommt es vor, dass Prüfer vergessen ganze Seiten oder Blätter zu korrigieren, sie zählen die Punkte falsch zusammen oder streichen Dinge als falsch an, welche eigentlich richtig sind. Um das festzustellen musst du natürlich noch mal die eigene Prüfung ansehen, um dann entsprechend Widerspruch gegen die Prüfung einreichen zu können.
Das Landesverwaltungsverfahrensgesetz in Baden-Württemberg (LVwVfG BW) hat den § 29 Absatz 1 Satz 1, welcher folgendes besagt: "Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.". Den Satz muss man nun auseinandernehmen, denn dort stehen die wichtigen Informationen drin:
In anderen Bundesländern gibt es das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), welches recht ausführlich beschreibt, wie man seine Akteneinsicht machen soll. Dieses Gesetz hätte auf Landesebene 2005 verabschiedet werden sollen, jedoch hat sich die Schwarz-Gelbe Landesregierung dagegen gewehrt, weshalb noch kein solches Gesetz für Baden-Württemberg erzeugt wurde. Die neue Grün-Rote Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag stehen, dass sie ein solches Gesetz auch einführen wollen, d.h. wenn es das Gesetz gibt, werden wir unsere Akteneinsicht vermutlich nicht mehr nach dem LVwVfG beantragen, sondern nach dem LIFG.
Angenommen der Prüfer bietet einen oder gar mehrere Termine zur Prüfungs-/Klausur-/Akteneinsicht an, gehe hin und sehe dir deine Prüfung an. Angenommen du bist an diesem Termin verhindert, hast du natürlich weiterhin das Recht auf Akteneinsicht. In diesem Fall sollte der Prüfer direkt angeschrieben und gefragt werden, ob er nicht noch einen Alternativtermin anbietet. Sollte er sich wehren, dir eine weitere Möglichkeit zur Einsicht zu geben, solltest du einen Antrag stellen und diesen beim Prüfungsamt abgeben. Ein mögliches Formular dafür findest du unten im Anhang. Angenommen du bist nun bei der Einsicht, sehe dir deine Prüfung genau an, ob und wenn ja was, du angeblich falsch gemacht haben sollst. Bist du der Meinung, dass du zu unrecht behandelt wurdest, lege Widerspruch gegen die Prüfung ein.
Selbstverständlich seht dir auch das Recht zu, eine Kopie deiner Prüfungsunterlagen anfertigen zu dürfen. Dieses Recht wird aber bisher nur im (L)IFG explit erwähnt. Wir dürfen uns trotzdem eine Kopie der Unterlagen anfertigen, denn spätestens vor Gericht wird die Prüfungsakte an das Gericht weitergegeben und dort dürfen wir uns dann trotzdem eine Kopie anfertigen. Deshalb haben wir auch prinzipiell das Recht, bevor die Sache zum Gericht geht, die Kopie anfertigen zu dürfen, ganz egal, was der Prüfer dazu sagt.
Dann benutze eine Suchmaschine deiner Wahl und suche nach den entsprechenden Begriffen. Für den Anfang ist die Webseite von Hadmut Danisch ein guter Anlauf. Hadmut ist selbst Informatiker und sammelt dort Informationen bzgl. der Akteneinsicht in Prüfungsfragen. Leider ist die Seite oft nicht aktuell im Bezug auf die aktuelle Rechtsprechung, weshalb sich die Recherche auf weitere Urteile etc. erweitern sollte. Die Urteile/Entscheidungen BVerfG Beschl. v. 27.10.1999 1 BvR 385/90 sowie VG Freiburg Beschl. v. 20.11.2009 4 K 2096/09 zu lesen, wäre schon mal ein guter Ansatz.
Am 10. November findet die Vollversammlung aller Studierenden der Universität Freiburg im Audimax (im KG2, Zentralcampus) statt. Sie ist das höchste beschlussfassende Gremium der studentischen Verwaltung und jeder Studierende ist eingeladen, seine Meinung einzubringen.
Die Tagesordnung für die VV ist:
Am 23.10.2012 von 15:00-16:00 Uhr findet eine individuelle Studienberatung für Erstsemestler (gerne auch für Leute im höheren Semester) zwecks optimierung des eigenen Studienplans statt. Erfahrene Fachschaftsmitglieder geben Tipps, welche Lehrveranstaltungen sinnvoll vorgezogen oder geschoben werden könnten.
Treffpunkt: Fachschaftsraum
Wer kennt das nicht?
Man sitzt in der Klausureinsicht und hat das Gefühl, dass irgendwas mit der Bewertung nicht stimmt. Der Prüfer will nicht über seine Bewertung disskutieren und das, obwohl dir nur noch 1/2 Punkt für die bessere Note - oder die 4,0 - fehlt. Nach der Diskussion hat man irgendwie das Gefühl vom Prüfer beschummelt worden zu sein und man verlässt die Einsicht unzufrieden.
Was kann ich dagegen tun?
Du kannst Akteneinsicht für deine Prüfung beantragen und in diesem Zug auch eine Kopie deiner Prüfung bekommen, damit du dich besser mit der Materie auseinander setzen kannst, um dann noch mal richtig zu gucken, warum dir angeblich die 2 Punkte abgezogen wurden, damit du doch noch die 4,0 oder die bessere Note bekommen kannst.
Was muss ich dafür machen?
Du musst dafür einen Antrag an den Prüfungsausschuss schreiben. Klingt jetzt kompliziert, ist es aber mit dem angehängten Formular nicht wirklich. Das füllst du aus und dann bekommst du irgendwann Nachricht vom Prüfungsamt, dass du vorbeikommen kannst, entweder um noch mal richtig Einsicht machen zu können oder um eine Kopie deiner Prüfung anfertigen zu dürfen.
Was passiert, wenn ich feststelle, dass doch alles ok war?
Dann lieferst du einfach keine weiteren Gründe nach und ziehst deinen Widerspruch zurück.
Ich habe doch was gefunden!
Dann reichst du weitere Gründe nach, möglichst innerhalb von 4 Wochen, nach Abgabe der ausgefüllten Vorlage. In diesem Brief an den Prüfungsausschuss beschreibst du, warum du dir sicher bist, dass dir die Punkte noch angerechnet werden sollen. Die Fachschaft Jura hat ein paar Dinge zusammengefasst, was man so alles in die Remonstration schreiben kann - vergesse nicht, dass das Juristen sind und wir Techniker und dass der Text für juristische Hausarbeiten gedacht ist.
Ich habe aber noch Fragen!
Dann schreibe uns einfach eine Email an fs@fachschaft.tf.uni-freiburg.de und einer von uns wird dir dann antworten und hoffentlich weiterhelfen können. Alternativ kannst du natürlich auch unser Prüfungsamt zu den Sprechzeiten besuchen.
Die Uni hat am 02.09.2011 eine Änderung der Prüfungsordnung für ESE bekanntgegeben.
Hier die gröbsten Änderungen:
| Alt | Neu |
| Die schlechteste Prüfungsleistung geht nicht in die Bewertung ein | Alle Modulnoten gehen in die Endnote ein |
| Orientierungsprüfung kann quasi frei gewählt werden | TI und Elektrotechnik müssen bestanden werden |
| Alle Modulnoten müssen 1,3 oder besser sein, um "mit Auszeichung" verliehen zu bekommen | Alle Prüfungsleistungen müssen 1,3 oder besser sein (alternativ: Schnitt von 1,0), um "mit Auszeichung" verliehen zu bekommen |
Zusätzlich wurden die ECTS bei vier Teilmodulen geändert, sowie die Semesterempfehlung leicht geändert. Der Informatikanteil wurde durch Systeme 1, den Programmierkurs und das Proseminar Informatik erweitert.
Warum ist die Änderung schlecht in unseren Augen?
Nun gehen alle Noten in die Endnote mit ein, früher nicht. Durch fehlende Wahl der Orientierungsprüfung werden die Studierende stärker eingeschränkt. Zusätzlich konnte man auch mit Noten schlechter als 1,3 - selbst mit 4,0 - "mit Auszeichung" verliehen bekommen, was inzwischen auch gestrichen wurde.
Was ist gut in unseren Augen?
DGL geht nun einfach in die Endnote ein, nicht mehr dreifach. Sensorik, Aktorik und Bauelemente ist nun ein Teilmodul von Elektrotechnik und muss nur noch bestanden werden, da es eine Studienleistung ist.
Wo ist das Problem?
Alle ESE-Studierende werden automatisch in die neue PO übernommen. Wenn man die alte PO behalten will, muss man aktiv den Wunsch dafür äußern.
Was soll ich jetzt machen?
Sehe dir die alte PO (Seite 47-50 im Anhang) und die neue (s. obigen Link Seite 3-7) an und wenn du findest, dass die neue PO schlechter ist, als die Alte, dann fülle die Vorlage (s. Anhang) aus und gebe sie im Prüfungsamt ab. Dafür hast du bis spätestens zum 31.12.2011 Zeit.