Über uns

Am 10.12.1977 wurde die verfasste Studierendenschaft in Baden-Württemberg abgeschafft, womit den Studierendenvertretungen Finanzhoheit und politisches Mandat genommen wurde. Darüber hinaus wurden die Fachschaften offiziell auf 6 Personen reduziert.
Im offiziellen Sprachgebrauch (und nur dort) versteht man unter der Fachschaft heute also nach dem Landeshochschulgesetz (PDF) (§ 25 Absatz 4) lediglich die 6 studentischen VertreterInnen im Fakultätsrat. Im täglichen Sprachgebrauch dagegen hat das Wort "Fachschaft" immer noch die alte Bedeutung. Im weiteren Sinne versteht man also unter "Fachschaft" alle Studierenden der 11. Fakultät, und im engeren Sinne alle, die am Meinungs- und Entscheidungsbildungsprozess der Fachschaft teilnehmen bzw. sich an den anfallenden Arbeiten beteiligen.

Um zumindest die wenigen gesetzlich vorgesehenen Mitbestimmungsrechte wahrnehmen zu können, stellt die Fachschaft zu den Fakultätsratswahlen eine Liste von KandidatInnen ("Liste Flugplatz") auf.

Diese Form einer "offenen Fachschaft" (bzw. "u-fachschaft") hat gewisse Vorteile: Da die Fachschaft über keine offiziellen Rechte oder Finanzmittel verfügt, kommt sie ganz ohne eine geschriebene Satzung aus. Entscheidungen werden in der Regel reibungslos durch Konsens getroffen. Die Fachschaft kann sich im Prinzip zu allgemein- und hochschulpolitischen Themen äußern ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

(Text ursprünglich geklaut bei der Unabhängige Fachschaft Mathematik, inzwischen aber aktualisiert)