Wir sind die studentische Vertretung von und für Studierende der Fachrichtungen
an der Technischen Fakultät (11. Fakultät oder auch TF) der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, in allen Studiengängen (Bachelor, Master, Diplom, ...).
Hallo liebe Studenten,
zu Beginn des Sommersemesters hat die Fachschaft in Kooperation mit dem DGB Region-Südbaden und der IG Metall Freiburg eine allgemeine Studierendenumfrage 2011 durchgeführt. Dabei hat uns interessiert, wie ihr wohnt, wie ihr lernt.
Wir haben die Ergebnisse dieser Umfrage auch schon verarbeitet und in eine Broschüre gepackt, vorgestellt und verteilt. Solltet ihr trotzdem noch keine Gelegenheit gehabt haben, einen Blick dort reinzuwerfen, könnt ihr hier am Ende der Seite die Broschüre downloaden.
Während der Umfrage haben sich vorallem die Problempunkte Mensa, BSB-Anbindung und fehlender Lernraum herausgestellt. Wenn ihr daran etwas ändern wollt, dann antwortet mir doch einfach, damit wir in einem Engagiertenkreis diese Probleme angehen können. Um sie zu lösen brauchen wir die Kreativität und den Rückhalt von euch.
Und nun einen schönen weiteren Tag,
wünscht Martin von der Fachschaft
Immer wieder bekommt die Fachschaft Emails von aufgebrachten Studenten, welche sich darüber beschweren, dass ein Prüfer mal wieder keine Klausureinsicht abgehalten hat und so dem Prüfling die Chance genommen wurde, zu überprüfen, ob er nicht doch irgendwie in der Prüfung vom Prüfer beschummelt wurde. Dieser Beitrag soll ein bisschen helfen, die Klausureinsicht besser zu verstehen.
In Deutschland existiert eine freiheitliche Rechtsordnung, deshalb gilt der Grundsatz, dass man prinzipiell das Recht hat, in alle verwaltungsrechtlichen Vorgänge, welche die eigene Person betreffen, Einsicht in die zugehörigen Akten zu erhalten. Eine Prüfung an der Uni ist ein solcher verwaltungsrechtlicher Vorgang, d.h. man hat auch prinzipiell das Recht auf Akteneinsicht.
Warum soll ich mir den Aufwand machen, mir noch mal die Prüfung anzusehen, schließlich bin ich doch froh, die Prüfung hinter mir zu haben? Akteneinsicht in die Prüfungsunterlagen ist deswegen wichtig, weil du nur so feststellen kannst, ob du in irgendeiner Art und Weise ungerecht, behandelt wurdest. Oft kommt es vor, dass Prüfer vergessen ganze Seiten oder Blätter zu korrigieren, sie zählen die Punkte falsch zusammen oder streichen Dinge als falsch an, welche eigentlich richtig sind. Um das festzustellen musst du natürlich noch mal die eigene Prüfung ansehen, um dann entsprechend Widerspruch gegen die Prüfung einreichen zu können.
Das Landesverwaltungsverfahrensgesetz in Baden-Württemberg (LVwVfG BW) hat den § 29 Absatz 1 Satz 1, welcher folgendes besagt: "Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.". Den Satz muss man nun auseinandernehmen, denn dort stehen die wichtigen Informationen drin:
In anderen Bundesländern gibt es das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), welches recht ausführlich beschreibt, wie man seine Akteneinsicht machen soll. Dieses Gesetz hätte auf Landesebene 2005 verabschiedet werden sollen, jedoch hat sich die Schwarz-Gelbe Landesregierung dagegen gewehrt, weshalb noch kein solches Gesetz für Baden-Württemberg erzeugt wurde. Die neue Grün-Rote Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag stehen, dass sie ein solches Gesetz auch einführen wollen, d.h. wenn es das Gesetz gibt, werden wir unsere Akteneinsicht vermutlich nicht mehr nach dem LVwVfG beantragen, sondern nach dem LIFG.
Angenommen der Prüfer bietet einen oder gar mehrere Termine zur Prüfungs-/Klausur-/Akteneinsicht an, gehe hin und sehe dir deine Prüfung an. Angenommen du bist an diesem Termin verhindert, hast du natürlich weiterhin das Recht auf Akteneinsicht. In diesem Fall sollte der Prüfer direkt angeschrieben und gefragt werden, ob er nicht noch einen Alternativtermin anbietet. Sollte er sich wehren, dir eine weitere Möglichkeit zur Einsicht zu geben, solltest du einen Antrag stellen und diesen beim Prüfungsamt abgeben. Ein mögliches Formular dafür findest du unten im Anhang. Angenommen du bist nun bei der Einsicht, sehe dir deine Prüfung genau an, ob und wenn ja was, du angeblich falsch gemacht haben sollst. Bist du der Meinung, dass du zu unrecht behandelt wurdest, lege Widerspruch gegen die Prüfung ein.
Selbstverständlich seht dir auch das Recht zu, eine Kopie deiner Prüfungsunterlagen anfertigen zu dürfen. Dieses Recht wird aber bisher nur im (L)IFG explit erwähnt. Wir dürfen uns trotzdem eine Kopie der Unterlagen anfertigen, denn spätestens vor Gericht wird die Prüfungsakte an das Gericht weitergegeben und dort dürfen wir uns dann trotzdem eine Kopie anfertigen. Deshalb haben wir auch prinzipiell das Recht, bevor die Sache zum Gericht geht, die Kopie anfertigen zu dürfen, ganz egal, was der Prüfer dazu sagt.
Dann benutze eine Suchmaschine deiner Wahl und suche nach den entsprechenden Begriffen. Für den Anfang ist die Webseite von Hadmut Danisch ein guter Anlauf. Hadmut ist selbst Informatiker und sammelt dort Informationen bzgl. der Akteneinsicht in Prüfungsfragen. Leider ist die Seite oft nicht aktuell im Bezug auf die aktuelle Rechtsprechung, weshalb sich die Recherche auf weitere Urteile etc. erweitern sollte. Die Urteile/Entscheidungen BVerfG Beschl. v. 27.10.1999 1 BvR 385/90 sowie VG Freiburg Beschl. v. 20.11.2009 4 K 2096/09 zu lesen, wäre schon mal ein guter Ansatz.
Am 10. November findet die Vollversammlung aller Studierenden der Universität Freiburg im Audimax (im KG2, Zentralcampus) statt. Sie ist das höchste beschlussfassende Gremium der studentischen Verwaltung und jeder Studierende ist eingeladen, seine Meinung einzubringen.
Die Tagesordnung für die VV ist:
Die Folien der Präsentation vom Freitag sind jetzt Online!
Am 26.10.2011 von 16:00-17:00 Uhr findet eine individuelle Studienberatung für Erstsemestler (gerne auch für Leute im höheren Semester) zwecks optimierung des eigenen Studienplans statt. Erfahrene Fachschaftsmitglieder geben Tipps, welche Lehrveranstaltungen sinnvoll vorgezogen oder geschoben werden könnten.
Treffpunkt: Fachschaftsraum